Suchthilfe im Landkreis Stade
Die Instrumente der Arbeit gegen Suchtgefahren sind Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe, Selbsthilfe und die Bekämpfung der Drogenkriminalität. Grundlagen sind die Gesundheits- und Drogenpolitik des Landes. Der hier verwendete Suchtbegriff bezieht sich auf ein breites Gefährdungsspektrum und umfasst alle Suchtmittel, also alle Abhängigkeit fördernden Substanzen, wie beispielsweise:
andere, nicht näher bezeichnete Substanzen als auch exzessive Vollzüge von Handlungen die in folgenden beispielhaften Bereichen auftreten können (nicht stoffgebundene Süchte):
Über die Anzahl der Suchtgefährdeten und Suchtkranken (Bereich Abhängigkeit fördernde Substanzen) im Landkreis Stade liegen keine Primärdaten vor. Werden die jährlich veröffentlichten Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (jeweils aktuelles JAHRBUCH SUCHT) für eine eigene hypothetische Einschätzung herangezogen, so ergibt sich für den Landkreis Stade etwa folgendes Bild (Zahlen gerundet):
Bezug Alkohol: 22.000 riskant Konsumierende davon 5.000 missbräuchlich Konsumierende davon 3.000 Abhängige
Bezug BtM: 6.000 Konsumenten von Cannabis 900 missbräuchlich Konsumierende von Cannabis 500 Abhängige von Cannabis 1.600 Konsumenten anderer BtM
Bezug Medikamente: 3.500 Medikamentenabhängige
In Summe werden sich zwischen 40.000 und 45.000 erwachsene Personen (18 – 64 Jahre) im Rahmen erheblicher Selbstgefährdungen befinden. Unter der Annahme, dass ca. 50% der „Konsumenten anderer BtM“ auch abhängig sind, kann hypothetisch von bis zu 8000 behandlungsbedürftigen Substanzabhängigen im Landkreis Stade gesprochen werden. In diesem Zusammenhang werden Jugendliche nicht berücksichtigt. Ebenso nicht berücksichtigt werden Personen aus dem o. a. Bereich der exzessiven Vollzüge von Handlungen (Nicht- stoffgebundene Süchte).
Umsetzung der Hilfen
Suchtkrankenhilfe ist eine Aufgabe nach dem NPsychKG, verantwortlich für die Durchführung ist der Landkreis Stade, hier das Gesundheitsamt mit seinem Sozialpsychiatrischen Dienst als verantwortlichem Diensterbringer. Die dem Verein für Sozialmedizin e.V. Stade und dem Diakonieverband Buxtehude – Stade zur Durchführung überlassenen Aufgaben wurden 1994 in Ausführung der Bestimmungen des NPsychKG im Rahmen eines öffentlichrechtlichen Vertrages geregelt. Der Verein für Sozialmedizin und der Diakonieverband halten heute wichtige und bewährte Ressourcen sozialpsychiatrischer Grundversorgung für Suchtgefährdete und Suchtkranke vor und werden sich auch zukünftig aktuellen Entwicklungen stellen. Das vorhandene professionelle Suchtkrankenhilfesystem mit klassischer “Komm- Struktur” erreicht vermutlich nur einen Teil von abhängigkeitskranken Menschen. Ein nicht unerheblicher Teil befindet sich in den im Landkreis zahlreich vorhandenen Sucht – Selbsthilfegruppen. Ein Teil der Klientel bleibt sicher vorerst unversorgt, so z.B. aus dem Bereich der Nutzer von BtM, der Wohnungslosen, der Mehrfachgeschädigten oder Migranten, also alle, die aus durchaus unterschiedlichen Gründen entweder nur durch nachgehende und aufsuchende Sozialarbeit zu erreichen sind oder jene, die sich aufgrund ihres kulturellen Hintergrundes nicht in die bestehenden Hilfesysteme begeben. Eine Entlastung stellt die durch den VSM sichergestellte Substitution dar. Eine Fachärztin für Innere Medizin sorgt hier für die Einhaltung der Standards bei der Vergabe des Substitutionsmittels.
Behördliche Hilfen
Das Gesundheitsamt ist in allen Fragen zu Sucht und Suchthilfen ein immer offener Ansprechpartner für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises. Neben Information und Beratung werden alle gesetzlichen Aufgaben i. R. der Suchthilfen erbracht, soweit sie nicht als übertragene Dienstleistungen intern oder extern durch andere Dienstleister erbracht werden müssen. Das Gesundheitsamt wird im Rahmen der Öffnungszeiten Rat suchenden Personen immer Hilfen leisten oder vermitteln können, wenn es um Suchtprobleme geht. Alle Ärztinnen, Ärzte, alle Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen für helfende Orientierungen zur Verfügung. Weitere Vermittlung im Rahmen des Hauses, an den Sozialpsychiatrischen Dienst oder an die Suchtpräventionsstelle, sind im Bedarfsfall möglich, wenn dieses erforderlich sein sollte, ebenso in örtliche Einrichtungen außer Haus. Eine Suchtkrankenhilfe darüber hinaus wird nicht geleistet. Dieser Aufgabenzuschnitt ist angemessen und ausreichend und wird auch zukünftig Standard sein.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Etwa 15% der Klientel des Sozialpsychiatrischen Dienstes sind suchtkranke Personen/ durch langjährigen Missbrauch psychotroper Substanzen psychisch- und verhaltensgestörte Personen (NLGA Jahresstatistik 2007àsiehe Quellenverzeichnis). Diese Klienten sind durch Suchtberatungsstellen oder auch Selbsthilfegruppen („Komm-Struktur“) meist nicht mehr zu erreichen. Würden sie nicht vom Sozialpsychiatrischen Dienst im Rahmen nachgehender Arbeit aufgesucht werden, blieben sie ohne Hilfeangebot. Neben Information und Beratung werden alle im NPsychKG vorgeschriebenen Aufgaben der Suchthilfen erbracht, soweit sie nicht als übertragene Dienstleistungen intern oder extern durch andere Dienstleister erbracht werden müssen.
Suchtpräventionsstelle
Die Suchtpräventionsstelle ist ein wichtiges Instrument zur Arbeit gegen die Suchtgefahren im Landkreis Stade. Die Dienstleistung Suchtprävention beinhaltet Entwicklung, Durchführung und Fortschreibung einer konzeptionellen und programmgestützten Suchtpräventionsarbeit als eigenständiges Basisangebot für den Landkreis Stade und zur Ergänzung und Unterstützung der Bemühungen anderer Institutionen und Initiativen um Suchtvorbeugung. Die Perspektive ist sozialpädagogisch. Die Arbeit stützt sich zurzeit auf ein personal-kommunikatives Handlungsmodell und ist im Schwerpunkt darauf gerichtet; vielfältige einflussoffene Lebensbereiche, vor allem die junger Menschen, mit Beiträgen zur Suchtprävention direkt oder über Multiplikatoren zu erreichen, um hier eine Entscheidung zu einer suchtmittelfreien Lebensform zu fördern.
Hilfen durch freie Träger
Fachstelle für Sucht und Suchtprävention, Diakonieverband Buxtehude - Stade
Diese Fachstelle ist ein Angebot an alle Bürger des Landkreises Stade, die hier Beratung und Hilfe suchen. Es gibt keine Einschränkungen des Einzugsbereiches.
Zielgruppen:
Verein für Sozialmedizin in Stade
Die Angebote und Therapieplanung richten sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles. Neben der Einzelberatung wird in der Motivationsgruppe ein niederschwelliges Angebot für Suchtkranke angeboten. Die Gruppenabende sind thematisch geplant. Hier machen die Klienten/innen erste Gruppenerfahrungen und bereiten sich auf weiterführende Angebote wie stationäre oder ambulante Rehabilitation und Therapiegruppen vor. Parallel dazu nehmen die Teilnehmer/innen Einzelgespräche wahr.
Das Angebot umfasst u.a.:
Die Selbsthilfe in der Suchthilfe
Im Landkreis Stade und an dessen Grenze, somit auch verfügbar für betroffene Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, wirken zahlreiche Sucht- Selbsthilfegruppen. Zu erwähnen sind beispielhaft:„Anonyme Alkoholiker (und Abkömmlinge), Gruppen des „Verein für Sozialmedizin Stade e.V.“ und des „Diakonieverbandes Buxtehude- Stade“ sowie weitere, auch fremdsprachige Selbsthilfegruppen.
Selbsthilfegruppen in der Suchtarbeit bilden ein wesentliches Element der Suchtkrankenversorgung. Da es sich bei SHG in der Regel um Erscheinungen privaten Engagements betroffener Bürger handelt, greifen hier Elemente einer Planung im Sinne des NPsychKG nur äußerst begrenzt. Viel mehr geht es um Ermutigung zur Bildung von SHG, um ideelle und strukturelle Unterstützungsleistungen und um die weitere Pflege einer beiderseitig wertschätzenden kommunikativen Ebene. Die Förderung der Selbsthilfe in der Suchtarbeit wird auch zukünftig ein Anliegen des Sozialpsychiatrischen Verbundes sein.
Übersicht „Selbsthilfe im Landkreis Stade – im Überblick“
http://www.landkreis-stade.de – Suchen Sie bitte Gesundheitsamt, Suchtberatung/ Suchtprävention und dann die Übersicht Selbsthilfe in der Suchtarbeit (pdf). Sie finden hier immer den neuesten Stand verzeichnet.
KIBIS STADE - Selbsthilfekontaktstelle im Landkreis Stade (Paritätischer Wohlfahrtsverband)
„KIBIS hat die Aufgabe, den Selbsthilfegedanken in der Region zu stärken und zu fördern. KIBIS sammelt die Selbsthilfe betreffende Informationen und stellt sie allen interessierten Personen oder Selbsthilfegruppen zur Verfügung. KIBIS berät und informiert Einzelpersonen bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe. KIBIS bietet organisatorische und beratende Unterstützung bei der Gründung von Selbsthilfegruppen. KIBIS informiert über die Möglichkeiten finanzieller Unterstützung für die Selbsthilfegruppen und bietet Beratung für bestehende Gruppen bei organisatorischen und anderen Problemen an. KIBIS macht Öffentlichkeitsarbeit für den Selbsthilfebereich, z. B. durch Kontakte zur Presse, die Organisation von Selbsthilfetagen und durch die Herausgabe einer Selbsthilfebroschüre. KIBIS vermittelt Kontakte zwischen den Selbsthilfegruppen und koordiniert sie. KIBIS sucht eine, die Selbsthilfe unterstützende Kooperation mit Kommunen, Krankenkassen, Verbänden, Institutionen des öffentlichen Lebens, Ärzten und anderen professionellen Helfern im Gesundheitsbereich.“